Warwel, Sandra
Durch die Änderungen der Personalqualifikationsverordnung (PQVO) und Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie in Schleswig-Holstein können wir Ihnen landesweit neue Kursangebote zur Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden ermöglichen. Alle Volkshochschulangebote werden gemäß der Richtlinien des Landes von dafür zertifizierten Bildungsträgern durchgeführt. Darüber hinaus verfügen alle Anbieter über ein Qualitätsmanagementsystem und eine Zulassung nach AZAV. Die Qualifizierung wird von erfahrenen Honorar-Dozierenden durchgeführt. Quereinsteiger*innen Qualifikation – 480 Zeitstunden Neben einer Zusatzqualifizierung im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (480 Zeitstunden) wird eine (möglichst) lehrgangsbegleitende Praxistätigkeit von mind. 500 Std. in einer Kindertageseinrichtung von den Quereinsteigenden vorausgesetzt. Das Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) ermöglicht es den Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein bis zu 25% der Ihnen zur Verfügung stehenden Stellen für Zweitkräfte durch Quereinsteiger*innen zu besetzen. Grundvoraussetzung, um überhaupt für den Quereinstieg infrage zu kommen, eine abgeschlossene Berufsausbildung mind. auf DQR-4 Niveau (www.dqr.de). Dies muss vor Ort mit der jeweiligen Qualitätsaufsicht abgestimmt werden. Der Lehrgang schließt mit einer Prüfung ab. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat. Fördermittel des Landes: Für die Qualifizierung der Quereinsteiger*innen stehen seitens des Landes (nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel) zur Förderung pro Person verteilt auf maximal sechs Monate jeweils 3.600,- EUR für die Qualifikation und 3.600,- EUR für die Personalkosten während der Praxisphase in der Kita sowie 50,- EUR pro Woche für die Freistellung einer Fachkraft zur Anleitung zur Verfügung. Bitte klären Sie dies im Vorwege mit dem Referat für frühkindliche Bildung und Betreuung VIII 359 im Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein. Eine Inanspruchnahme weiterer uns bekannter Förderungen (Weiterbildungsbonus oder Aufstiegs BAföG) ist leider nicht möglich. Das vom Land genehmigte Curriculum sieht vor, dass die jeweiligen Themen 60 % in Präsenz und 30 % online gelehrt werden. Daraus ergibt es sich, dass alle Dozierenden innerhalb der Kurswoche die Themen in Präsenz lehren und zwischen den Präsenzwochen zu festgelegten Zeiten die dazugehörige Onlinelehre praktizieren. Die Zeiten für die Onlinelehre sind jeweils zwischen den Kurswochen in der Regel am Montag und am Mittwoch in der Zeit von 16:00 – 20:00 Uhr. Veranstaltungsorte: vhs Halstenbek vhs Wedel