Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich und ist verbindlich. Angemeldete Teilnehmer*innen erhalten von uns per E-Mail oder Post eine Anmeldebestätigung, eine Absage oder eine Wartelisten-Information.
Die Anmeldebestätigung ist gleichzeitig die Rechnung für die Kursgebühr, die zu Kursbeginn fällig wird.
Zahlung / SEPA
Die Zahlung erfolgt durch die Teilnahme am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Dabei wird die Vorabinformationsfrist auf drei Tage verkürzt. Eine Abbuchung vom Konto erfolgt in der Regel drei Arbeitstage nach Kursbeginn. In Einzelfällen wird das Abbuchungsdatum extra mitgeteilt.
Rücktrittsrecht
Eine Abmeldung von einem Kurs ist in der Regel bis spätestens sieben Arbeitstage vor Kursbeginn möglich.
Für Angebote aus dem Bereich der beruflichen Weiterbildung, einschließlich des KiTa-Weiterbildungsprogramms sowie für Bildungsurlaubsveranstaltungen, ist ein Rücktritt nur bis spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zulässig.
Die Abmeldung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang bei der vhs Halstenbek.
Für die Bearbeitung einer fristgerechten Abmeldung wird eine Gebühr von 5,00 EUR erhoben. Erfolgt die Abmeldung nach Ablauf der genannten Fristen, ist die Kursgebühr in voller Höhe zu entrichten.
Kursleitende sind nicht befugt, Abmeldungen entgegenzunehmen.
Rückzahlungen
Krankheitsbedingte Ausfälle der Kursleitung an einzelnen Kurstagen werden nachgeholt und berechtigen nicht zu Rückerstattungsansprüchen.
Nachholen von Musikkurs-Terminen
Beachten Sie bitte, dass versäumte Termine in den Musikkursen der vhs Halstenbek nur dann nachgeholt werden können, wenn diese von der Kursleitung abgesagt wurden. Eine Absage durch Teilnehmende begründet keinen Anspruch auf einen Ersatztermin.
Materialumlagen
Für Bastel-, Koch-, Näh-, Foto- u. ä. Kurse mit praktischen Arbeiten kann bei Bedarf eine Umlage für das verbrauchte Material erhoben werden; dies gilt auch für im Kurs verwendete Fotokopien. Materialumlagen sind, soweit nicht anders ausgewiesen, in bar an die/den Kursleiter*in zu zahlen. Bei nicht fristgemäßer Absage ist die Umlage bei Kochkursen ebenfalls fällig.
Mindestbeteiligung
Die Kurse finden i. d. R. nur bei einer Mindestbeteiligung zahlender Teilnehmer*innen statt. Kurse unterhalb der Mindestteilnehmendenzahl werden i. d. R. vor Beginn von der vhs-Leitung gestrichen. Bei Sprachkursen geschieht dies bis zur vierten Kurswoche.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl besteht nach Absprache auch die Möglichkeit, Kleingruppen mit einer erhöhten Gebühr durchzuführen.
Ermäßigungen
Eine Gebührenermäßigung bis zu 50 % wird auf Antrag nach Vorlage des entsprechenden Nachweises für folgende Personengruppen gewährt:
- Schüler*innen (nicht für Kinderkurse)
- Bürgergeldempfänger*innen
- Schwerbehinderte mit mind. 50 % Behinderungsgrad
- Tätige im Bereich Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst
- Studierende und Auszubildende, wenn sie nachweislich unterhalb des Regelsatzes für das Bürgergeld liegen
- Empfänger*innen von Erwerbsunfähigkeits- und Altersrente, wenn ihr Einkommen nach Abzug von Kaltmiete oder Hypothek im Rahmen der o. g. Regelsätze liegt
Hiervon ausgenommen sind Kurse, für die aus Gründen der Wirtschaftlichkeit keine Ermäßigung gewährt werden kann.
Teilnahmebescheinigungen
Teilnahmebescheinigungen können bei mindestens 80 % Anwesenheit ausgestellt werden.
Haftung
Die vhs haftet für Körperschäden nur im Rahmen der Grundsätze des Kommunalen Schadenausgleiches. Etwaige Unfälle sind unverzüglich bei der Kursleitung zu melden. Eine Haftung für Garderobe und mitgebrachte Sachen (Handtaschen, Geräte usw.) kann nicht übernommen werden. Nehmen Sie die Gegenstände ggf. mit in den Unterrichtsraum.
Angleichung an die Schulverhältnisse
Wenn aufgrund höherer Gewalt die öffentlichen Schulen und Schwimmbäder geschlossen bleiben, gilt dies auch in jedem Falle für die Veranstaltungen der Volkshochschule. Ein Anspruch auf Rückzahlung von Teilnehmendengebühren erwächst daraus nicht.